Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Seitenbereiche
Aktuelles BFH-Urteil: Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, München, Schwabing, Schwabing West, Kaufbeuren, Bad Tölz, Oberhaching, Gmund am Tegernsee, Rosenheim

Aktuelles BFH-Urteil: Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig

Steuernews-TV April 2023

Aktuelles BFH-Urteil: Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig

Die meisten Steuerpflichtigen sowie Kapitalanleger zahlen seit 1995 auf die zu entrichtende Einkommensteuer bzw. Abgeltungsteuer einen Solidaritätszuschlag dazu. Die Rechtmäßigkeit einer weiteren Erhebung dieser Sonderabgabe wurde jedoch heftig diskutiert. Nach Auffassung des BFH ist der Solidaritätszuschlag aber nicht verfassungswidrig. Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Aktuelles BFH-Urteil: Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig

Die meisten Steuerpflichtigen sowie Kapitalanleger zahlen seit 1995 auf die zu entrichtende Einkommensteuer bzw. Abgeltungsteuer einen Solidaritätszuschlag dazu. Der Zuschlagsatz beträgt 5,5 %. Die Rechtmäßigkeit einer weiteren Erhebung dieser Sonderabgabe wurde jedoch heftig diskutiert. Unter anderem kam der Bundesrechnungshofpräsident in einem Gutachten zu dem Schluss, dass der Grund für die Einführung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe Ende des Jahres 2019 mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II weggefallen ist.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist der Solidaritätszuschlag aber nicht verfassungswidrig

Ein Ehepaar klagte vor dem BFH gegen Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag ab 2020. Der BFH wies die Klage ab, der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 sei noch nicht verfassungswidrig. Über 2022 und Folgejahre hatte der BFH nicht zu entscheiden. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags beeinträchtigt die Finanzordnung nicht in verfassungswidriger Weise. Auch eine mögliche Umwidmung des Solidaritätszuschlags für andere Zwecke hielt der BFH für rechtmäßig.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.