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Prüfung von Steuerbescheiden

Was tun, wenn die Werbungskosten nicht ausreichend berücksichtigt oder einbehaltene Lohnsteuer nicht richtig angesetzt wurde? Rund 4,1 Millionen Steuerzahler haben allein in Deutschland im letzten Jahr Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt. Steuerbescheide sind also nicht immer fehlerfrei und eine genaue Prüfung kann sich für den Bürger also durchaus lohnen.

Nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung durch den Steuerzahler, ermittelt das Finanzamt Steuerart, Zeitraum und Betrag der zu zahlenden Steuer. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Festsetzung der Steuer und werden mithilfe eines Steuerbescheides festgehalten und an den Steuerzahler übermittelt. Dabei gilt die Devise - je mehr Abweichungen von der eingereichten Steuererklärung vorhanden sind, desto genauer sollte der Steuerbescheid geprüft werden.

Die RINGTREUHAND übernimmt die Prüfung Ihres Steuerbescheides und legt bei Bedarf fristgerechten Einspruch beim Finanzamt ein. Außerdem übernehmen wir jede weitere Kommunikation mit dem Finanzamt.

Darüber hinaus können Sie uns auch eine Zustellungsvollmacht erteilen. Die Übermittlung des Steuerbescheides erfolgt dann direkt an uns und die Überprüfung erfolgt automatisch. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu kümmern.

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