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Steuernews für Ärzte: Haarwurzeltransplantation - Haarwurzeltransplantation, Umsatzsteuerpflicht

Haarwurzeltransplantation

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Therapeutische Zielsetzung

Bei Haarwurzeltransplantationen zur Behandlung einer androgenetischen oder hereditären Alopezie handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung, wie das Finanzgericht (FG) Düsseldorf im Urteil vom 16.6.2021, 5 K 2710/17 U festgestellt hat. Eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung liegt nur bei einer narbigen Alopezie vor. Das FG begründet seine Entscheidung mit dem Erfordernis einer therapeutischen Zielsetzung für die entsprechende Maßnahme. Eine solche würde bei ästhetischen Operationen und Behandlungen nicht vorliegen. Geklagt hat ein Facharzt für Chirurgie, der sich auf die Behandlung von Haarausfall spezialisiert hat.

Weder Heilung noch Behandlung

Eine Haarwurzeltransplantation dient nach Auffassung des FG weder der Heilung noch der Behandlung der Ursachen einer androgenetischen Alopezie. Der Streitfall geht allerdings in die nächste Runde. Gegen das FG-Urteil wurde Revision eingelegt. Das Verfahren wird beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI R 17/21 geführt.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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