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Steuernews für Ärzte: Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen - Aufwandsentschädigung, Steuerfrei, Arbeitsstunden

Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Aufwandsentschädigung

Das FG Baden-Württemberg hat hingegen die Aufwandsentschädigungen von Fahrern eines Seniorenzentrums als steuerfrei im Sinne der oben genannten Vorschrift anerkannt. Im Streitfall waren mehrere Fahrer für das Seniorenzentrum tätig. Die Fahrer halfen den hilfsbedürftigen Personen von der Wohnung zum Bus und zurück. Sie wurden hierzu von dem Betreiber des Seniorenzentrums oder externen Anbietern geschult. Gezahlt wurde den Fahrern eine Aufwandsentschädigung von € 2.400,00 jährlich. Die Fahrer zeichneten ihre Arbeitsstunden auf. Das FG sah die Aufwandsentschädigung als steuerfrei an (Urteil vom  8.3.2018, 3 K 888/16).

Stand: 28. August 2018

Bild: Prostock-studio - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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