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Steuernews für Ärzte: Vermietung von Arztpraxen - Miete, Einkünfte, Arztpraxis

Vermietung von Arztpraxen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Betriebsvermögen

Von einem Apotheker an Ärztinnen und Ärzte vermietete Praxisräume gehören regelmäßig zum Betriebsvermögen des Apothekers. Die Mieteinkünfte stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Letzteres musste ein Apotheker erfahren, der Praxisräume an Ärzte vermietet hatte. Das Finanzgericht/FG Nürnberg (Urteil vom 10.1.2008, Az. VII 75/2005 rkr) hat die vermieteten Praxisräume dem notwendigen Betriebsvermögen seiner Apotheke hinzuaddiert. Zum notwendigen Betriebsvermögen zählen alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden. Die Praxisräume befanden sich im Streitfall im selben Gebäude wie die Apotheke.

Steuerverhaftung

Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens sind regelmäßig steuerverhaftet. Werden diese aus dem Betriebsvermögen wieder entnommen oder wird der Betrieb aufgegeben, fallen im Regelfall stille Reserven an. Diese erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn. Die Zugehörigkeit zum notwendigen Betriebsvermögen der Apotheke (Gewerbebetrieb) hat auch zur Folge, dass die Mieteinkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Die vom Apotheker an den Bundesfinanzhof gerichtete Revisionsbeschwerde blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 25.2.2009, X B 44/08).

Stand: 29. August 2022

Bild: photowahn - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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