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Steuernews für Ärzte: Umsatzsteuerfreie medizinische Laborleistungen - Arzt, Umsatzsteuer, Steuerfrei

Umsatzsteuerfreie medizinische Laborleistungen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Laborleistungen

Ärztinnen und Ärzte beauftragen im Regelfall externe Laboreinrichtungen mit medizinischen Analysen. Streitig war bisher, ob diese Leistungen von der Umsatzsteuer befreit oder steuerpflichtig sind. Unbestritten war, dass solche Leistungen, weil sie naturgemäß außerhalb der Arztpraxisräume ausgeführt werden, nicht unter die für Ärztinnen und Ärzte geltende Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fallen.

Entscheidung des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt in einem konkreten Fall umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes für möglich erachtet (Urteil vom 24.8.2017, V R 25/16). Diese Vorschrift befreit unter anderem ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik und Befunderhebung von der Umsatzsteuer, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden, als auch (nach Satz 2 Doppelbuchst. bb) wenn sie von „Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung“ durchgeführt werden, sofern diese „an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch teilnehmen oder für die Regelungen nach § 115 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten“. Im Streitfall untersuchte eine GmbH biologisches Probematerial im Auftrag von Ärzten und Heilpraktikern. Das Labor stand unter der Leitung eines Allgemeinmediziners.

Stand: 28. November 2017

Bild: BillionPhotos.com - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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