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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Betrieb von Geldspielautomaten - Betrieb, Geldspielautomat, Umsatzsteuerpflicht

Betrieb von Geldspielautomaten

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Umsatzsteuerpflicht

Eine Gastronomin betrieb einen Geldspielautomatensalon. Gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt machte sie geltend, dass ihre Glücksspielumsätze umsatzsteuerfrei wären (nach Artikel 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL). Dieser Auffassung folgte das Finanzamt nicht. Auch der Bundesfinanzhof erhob an der Umsatzsteuerpflicht keine Zweifel (BFH, Beschluss vom 26.9.2022 XI B 9/22).

Begründung

Die Gastronomin bezog sich auf die zum 1.7.2021 eingeführte virtuelle Automatensteuer. Virtuelle Automatenspiele unterliegen seither der Rennwett- und Lotteriesteuer, jedoch nicht mehr der Umsatzsteuer. Nach Auffassung des BFH sieht das Unionsrecht gerade vor, dass auf elektronischem Weg erbrachte Glücksspielumsätze und solche in Spielhallen unterschiedlich besteuert werden dürfen. Der nach Art 135 MwSystRL geforderte Neutralitätsgrundsatz, nach diesem gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, steht dem nicht entgegen.

Stand: 29. März 2023

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Erscheinungsdatum:

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