Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Doppelbesteuerung zulässig - Vergnügungssteuer, Gastronomie, Umsatzsteuer

Doppelbesteuerung zulässig

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Erhebung von Vergnügungs- und Umsatzsteuer rechtmäßig

Vergnügungssteuer

Gastronomen sehen sich oftmals nicht nur mit der Umsatzsteuer, sondern auch mit der Vergnügungssteuer konfrontiert. Beide Steuern zusammen dürfen erhoben werden. Das haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Nach Auffassung des BVerwG sind Doppelbesteuerungen in Form von Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuern mit Umsatzsteuer zulässig. Die Vergnügungssteuer erfüllt nicht den Charakter einer Umsatzsteuer (Beschluss v. 19.08.2013, BN 1.13). Nach Auffassung des EuGH dürfen die Mehrwertsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glücksspiele kumulativ erhoben werden (Urt. v. 24.10.2013, Rs. C-440/12).

Stand: 27. März 2014

Bild: peshkova - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.