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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Reiserecht: Unfall bei Hoteltransfer - Reiserecht, Pauschalreise, Preisgefahr

Reiserecht: Unfall bei Hoteltransfer

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Sachverhalt

Urlauber hatten bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht. Im Preis war der Transfer vom Flughafen zum Hotel inbegriffen. Auf der Fahrt ins Hotel war der Hotelbus durch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt worden. Die Reisenden erlitten zum Teil schwere Verletzungen.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten muss, auch wenn diesem an dem Unfall kein Verschulden trifft. Die Verschuldensfrage ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für die Erstattung des Reisepreises unerheblich.

Preisgefahr

Anbieter von Pauschalreisen tragen stets eine sogenannte Preisgefahr. Die Preisgefahr greift in solchen Fällen auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt worden ist, die weder im Machtbereich des Reiseveranstalters noch in dem der Reisenden selbst liegen (Urteil vom 6.12.2016, X ZR 117/15 und X ZR 118/15).

Stand: 29. März 2017

Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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