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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Initiative für Mehrwegverpackungen - Restaurant, Getränke, Gesetz

Initiative für Mehrwegverpackungen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Die Bundesregierung hat am 20.1.2021 eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen. Nach der Gesetzesnovelle sollen Restaurants, Bistros und Cafés mit Verkauf von Essen und Getränke zum Mitnehmen spätestens ab 2023 verpflichtet werden, Mehrwegverpackungen zu verwenden. Daneben ist geplant, die Pfandpflicht ab 2022 auf alle Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie auf Getränkedosen auszuweiten.

Stand: 29. März 2021

Bild: fahrwasser - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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