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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Sachentnahmen 2014 - Bundesministerium, Sachentnahmen, Pauschbeträge

Sachentnahmen 2014

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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BMF Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.2013, IV A 4 –S 1547/13/10001-01 die für 2014 geltenden Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht, mit denen der Hotelier/Gastronom seine täglichen Essen- und Getränkeentnahmen pauschal als steuerpflichtige Wertabgabe (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) in seiner Buchführung ansetzen kann.

Pauschbeträge

Inhaber von Gast- und Speisewirtschaften können für selbst bezogene Speisen und Getränke in 2014 folgende Jahreswerte pro Person als Sachentnahme ansetzen (jeweils ohne Umsatzsteuer): für kalte Speisen 1.150 € (ermäßigter Steuersatz) bzw. 965 € (voller Steuersatz), insgesamt 2.115 € und für kalte und warme Speisen 1.586 € (bei ermäßigtem Steuersatz) bzw. 1.731 € (beim vollen Steuersatz), insgesamt 3.317 €.

Aufzeichnungen

Die Pauschbeträge erleichtern dem Gastwirt die Aufzeichnungen. Denn alternativ müsste dieser jede Essen- und Getränkeentnahme für private Zwecke separat aufzeichnen.

Stand: 28. März 2014

Bild: StefanieB. - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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