Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Zimmervermietung im Stundenhotel - Zimmervermietung, umsatzsteuerfrei

Zimmervermietung im Stundenhotel

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem Stundenhotel mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung anzusehen ist. Der BFH setzt diese Vermietungsleistungen gleich mit einer umsatzsteuerfreien Vermietung von Wohnimmobilien (§ 4 Nr. 12 Buchst. a Umsatzsteuergesetz – UStG).

Keine Beherbergung

Der BFH sieht die Vermietungen von Stundenhotels nicht als Beherbergungsleistungen an. Die Finanzverwaltung hat sich zwischenzeitlich der Auffassung des BFH angeschlossen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend angepasst (vgl. Abschnitt 4.12.9 Abs. 1 und Abschnitt 12.16).

Stand: 29. März 2017

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.