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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Rundfunkgebühren für Hotelzimmer - Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Hotel

Rundfunkgebühren für Hotelzimmer

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Zusätzliche Beitragspflicht

Hoteliers und Gastronomen zahlen nicht nur Rundfunkgebühren für ihre Betriebsstätte, sondern auch noch extra für ihre Hotelzimmer. Dies ergibt sich aus dem seit 1.1.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder.

Verfassungsrechtlich zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass die Erhebung dieser zusätzlichen Rundfunkgebühren verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, soweit der Hotelier/Gastronom seinen Gästen eine Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Hotelzimmern  zur Verfügung stellt (27.9.2017, 6 C 32.16). Dasselbe gilt auch, wenn nur ein Internetzugang zur Verfügung steht. Die Möglichkeit, in den Hotelzimmern Fernsehen und Radio hören zu können, sei ein preisbildender Umstand und stellt für den Hotelbetreiber einen zusätzlichen Vorteil dar, so das Gericht.

Stand: 26. März 2018

Bild: Witthaya - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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