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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Ausgabe von Spar-Menüs - Restaurant, Speisen, Sparmenü

Ausgabe von Spar-Menüs

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Der Fall

Ein Schnellrestaurantbetreiber verkaufte Speisen und Getränke sowohl innerhalb seines Restaurants als auch zum Mitnehmen. Dabei bot er auch Sparmenüs an, die er zu einem Pauschalpreis verkaufte, der in der Summe unter den Einzelveräußerungspreisen der einzelnen Menübestandteile lag. Bei den Mitnahme-Sparmenüs (diese unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %) verbuchte der Gastronom den Rabatt ausschließlich zu Lasten der – dem Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer (19 %) unterliegenden - Getränke mit der Folge, dass bei diesen Spar-Menüs zum Mitnehmen der Preis für das Getränk nur noch einen geringen Teil des Menüpreises ausmachte. Während der Gastronom die Spar-Menüs mit Getränk als eine einzige Lieferung buchte, verlangte die Finanzverwaltung die Aufteilung der einzelnen Menüteile in jeweils selbstständige Lieferungen.

BFH-Beschluss

Die Finanzverwaltung bekam vor dem Bundesfinanzhof Recht (Beschluss vom 3.4.2013 V B 125/12). Nach dem Bundesfinanzhof kommt es bei der Zusammenfassung von Speisen und Getränken im Rahmen eines Menüpreises umsatzsteuerrechtlich nicht zu einer einzigen Lieferung, sondern es ist vielmehr von zwei eigenständigen Lieferungen auszugehen.

Stand: 18. September 2013

Bild: Abdullah Polat - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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