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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Gewerbesteuer-Hinzurechnung von Hotelleistungen - Tourismus, Gesetz, Gewerbesteuer

Gewerbesteuer-Hinzurechnung von Hotelleistungen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Einkauf von Hotelunterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter

Gewerbesteuer

Seit 2012 ist der Einkauf von Hotelleistungen durch Reiseveranstalter dem Betriebsgewinn hinzuzurechnen und unterliegt automatisch der Gewerbesteuer (vgl. Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen v. 04.11.2013). Bis 2012 waren solche Einkäufe dem Umlaufvermögen zuzurechnen und damit nicht gewerbesteuerpflichtig.

Gesetzesänderung?

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hatte sich während eines Besuches im Tourismusausschuss des Bundestages gegen diese Hinzurechnung ausgesprochen. Der Tourismus sei ein „ebenso wichtiger wie gelegentlich unterschätzter Wirtschaftszweig“, so Gabriel. Man müsse aufpassen, dass es nicht langfristig zu etwas werde, was sich nur wenige gesellschaftliche Gruppen leisten können, so Gabriel (vgl. hib-heute im Bundestag, Mitteilung Nr. 306). Konkrete Pläne für eine bevorstehende Gesetzesänderung nannte der Minister allerdings nicht. Auch der jüngste Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 2015 (Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) enthält keine die Tourismusbranche entlastenden Regelungen.

Stand: 26. September 2014

Bild: Victoria Andreas - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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