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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Geschäftsschädigende Hotelbewertung - Sorgfaltspflicht, Hotelbewertung

Geschäftsschädigende Hotelbewertung

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Wanzen im Bett

Immer mehr Gäste lesen die Bewertungen anderer Gäste im Internet, bevor sie ein Hotel buchen. In einem Fall schrieb ein Gast, dass es für € 37,50 pro Nacht und Kopf im DZ Bettwanzen gab. Der betreffende Hotelier ging gegen den Betreiber des Bewertungsportals gerichtlich vor.

Haftung

Der Hotelier unterlag allerdings in allen Instanzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt letztinstanzlich klargestellt, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haften muss (BGH, Urteil vom 19.3.2015, I ZR 94/13).

Sorgfaltspflichten

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs war die beanstandete Nutzerbewertung keine eigene Behauptung des Portalbetreibers. Der Portalbetreiber hat sich diese Behauptung weder durch die Prüfung der Bewertungen noch durch deren statistische Auswertung inhaltlich zu eigen gemacht.

Stand: 28. September 2015

Bild: unknown - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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