Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Verpflegungspauschbeträge - Verpflegungspauschbeträge, Sachentnahmen, Entnahmesätze

Verpflegungspauschbeträge

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Höhere Entnahmesätze für Speisen und Getränke

Richtsatzsammlung 2015

Das Bundesfinanzministerium hat vor Kurzem die Richtsatzsammlung für 2015 herausgegeben. Darin enthalten sind u. a. die für das Kalenderjahr 2015 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben in Gaststätten, Cafés und Konditoreien. Mittels der Pauschbeträge kann der Hotelier/Gastronom seine eigenen täglichen Essen- und Getränkeentnahmen pauschal als steuerpflichtige Wertabgabe (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) in seiner Buchführung ansetzen. Es entfällt damit eine Vielzahl von Einzelentnahmen.

Pauschbeträge für Erwachsene

Inhaber von Gast- und Speisewirtschaften können für selbst bezogene Speisen und Getränke in 2015 folgende Jahreswerte für eine Person als Sachentnahme ansetzen: für kalte Speisen € 1.166,00 (ermäßigter Steuersatz) bzw. € 978,00 (voller Steuersatz), insgesamt € 2.144,00; für kalte und warme Speisen € 1.608,00 (bei ermäßigtem Steuersatz) bzw. € 1.755,00 (beim vollen Steuersatz), insgesamt € 3.363,00. Für Cafés und Konditoreien gilt ein Jahresbetrag von € 1.152,00 bei ermäßigtem Steuersatz sowie von € 643,00 bei vollem Steuersatz, insgesamt € 1.795,00. Die Jahreswerte gelten jeweils ohne Umsatzsteuer.

Pauschbeträge für Kinder

Für Kinder bis zum vollendeten

2. Lebensjahr müssen keine Pauschbeträge angesetzt werden. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes für Erwachsene anzusetzen.

Stand: 28. September 2015

Bild: andreaskrone - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.