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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Bettensteuern in Freiburg - Gastronomie, Übernachtungssteuer, Auskunftspflicht

Bettensteuern in Freiburg

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Übernachtungssteuer

Die Stadt Freiburg erhebt seit Jahren eine Übernachtungssteuer. Die Steuer ist auch für privat vermittelte Zimmer und Ferienwohnungen fällig. Um die steuerpflichtigen Vermieter ausfindig zu machen, hat die Stadt Freiburg ein Onlinebuchungsportal per Bescheid verpflichtet, der Stadt Namen und Adressen aller Vermieter (mit Ausnahme von Hotels) bekanntzugeben, die Zimmer und Wohnungen in der Stadt Freiburg anbieten. Das Onlineportal hat gegen den Bescheid geklagt, ist allerdings vor dem Verwaltungsgericht Freiburg unterlegen.

Gesetzliche Auskunftspflichten

Die von der Stadt Freiburg geforderte generelle Auskunftspflicht verstößt nicht gegen Datenschutzbestimmungen. Das Auskunftsersuchen lässt sich vielmehr aus der Abgabenordnung (AO) begründen, so das Verwaltungsgericht Freiburg (Urteil vom 5.4.2017, 4 K 3505/16). Der für ein Sammel-Auskunftsersuchen erforderliche hinreichende Anlass ergebe sich hier aus dem Umstand, dass die Angaben im Buchungsportal keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Identität der Vermieter ermöglichten und außerdem Vermietungen von Privatzimmern gewerberechtlich nicht in jedem Fall anmeldepflichtig und steuerlich möglicherweise nicht erfasst seien, so das Gericht.

Stand: 26. September 2017

Bild: Pabkov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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