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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Betriebsschließungsversicherung - Betriebsschließung, Covid, Betrieb

Betriebsschließungsversicherung

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Kein Versicherungsfall

Ein Gaststättenbetreiber kann nicht auf Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung hoffen, wenn er seinen Betrieb coronabedingt schließen muss. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil festgestellt (v. 10.5.2021 - 16 U 25/21). Nach Auffassung des Gerichts stellen die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge ergangenen Verordnungen keinen Versicherungsfall dar.

Gefahr geht vom eigenen Betrieb aus

Die Versicherungsbedingungen der meisten Versicherer beschränken ihre Leistungen auf sogenannte endogene oder intrinsische Gefahren. Das sind solche Situationen, in denen der Betriebsschließungsgrund aus dem eigenen Betrieb heraus begründet wird und die Gesundheitsbehörden eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung dieser konkreten Infektionsgefahr setzen.

COVID-19 keine versicherte Krankheit

Zudem fehlte das durch das Corona-Virus verursachte COVID-19 in dem konkreten Fall in der Aufzählung der versicherten Krankheiten in den Versicherungsbedingungen. Aufzählungen in den Versicherungsbedingungen sind stets abschließend. Krankheiten, die nicht genannt sind, sind nicht versichert.

Stand: 29. September 2021

Bild: alexsokolov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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