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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Hinzuschätzungen im Gastronomiebetrieb - Mangel, Einnahmenüberschussrechnung, Betriebsprüfung

Hinzuschätzungen im Gastronomiebetrieb

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Der Fall

Ein Gastronom war Inhaber eines Imbissbetriebs und ermittelte seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung. Die Bareinnahmen erfasste der Imbissbetreiber mit einer elektronischen Registrierkasse. Die Betriebsprüfung führte Geldverkehrsrechnungen durch, die allerdings lediglich geringfügige Unterdeckungen ergaben. Darüber hinaus stellte der Prüfer fest, dass der Gastronom in dem dreijährigen Prüfungszeitraum an insgesamt fünf Tagen einzelne Barumsätze nicht erfasst hatte. Im Ergebnis ging es um Kassendifferenzen von lediglich € 100,00. Außerdem warf das Finanzamt dem Gastronomen vor, er hätte Bargeldbewegungen geringfügig verspätet in der Kasse verbucht. Das Finanzamt nahm eine Ausbeutekalkulation für einen Teil des Warensortiments vor und schätzte einen dreifach höheren Gewinn.

Urteil des Finanzgerichts Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster hat mit Urteil vom 9.3.2021 (Az. 1 K 3085/17 E,G,U) die Hinzuschätzung des Finanzamtes insoweit als rechtswidrig betrachtet, als die Hinzuschätzungen den Betrag von
€ 100,00 überstiegen haben. Die Häufigkeit der festgestellten Mängel hielt das Gericht bei 25.000 bis 30.000 Geschäftsvorfällen für sehr gering. Außerdem reichte die Ausbeutekalkulation alleine nicht aus, um die gesamten Aufzeichnungen des Gastronomen zu beanstanden.

Stand: 29. September 2021

Bild: ©Gorodenkoff/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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