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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auch 2023 - Umsatzsteuersatz, Gastronomie, Hotel

Ermäßigter Umsatzsteuersatz auch 2023

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Umsatzsteuerermäßigung

Hoteliers und Gastronomen waren besonders von der Corona-Pandemie betroffen. Ihnen wurde mit dem ersten Corona-Steuerhilfegesetz (vom 29.6.2020 BGBl 2020 I S. 1385) mittels einer Steuerermäßigung bei der Umsatzsteuer finanzielle Entlastung gewährt. Hoteliers und Gastronomen können auf ihre Lieferungen und Leistungen einheitlich den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent verrechnen. Der ermäßigte Steuersatz gilt auch dann, wenn die Speisen zum sofortigen Verzehr im Restaurant abgegeben werden.

Verlängerung bis Ende 2023

Ursprünglich war die Sonderregelung auf bis zum 1.7.2021 erbrachte Lieferungen und Leistungen begrenzt. Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Sonderregelung dann auf das ganze Jahr 2022 ausgeweitet. Vor kurzem hat die Koalition (am 4.9.2022) ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund € 65 Mrd. vorgestellt. Darin enthalten ist u. a. eine Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % auch für das gesamte Jahr 2023. Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden.

Ausnahme Getränke

Der ermäßigte Steuersatz gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Weiterhin nicht begünstigt bleibt sowohl die Abgabe von nichtalkoholischen Getränken als auch die Abgabe von alkoholischen Getränken gleichermaßen.

Stand: 27. September 2022

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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