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Steuernews für Landwirtschaft: Schließung eines Bahnübergangs - Schadenersatz, Umsatzsteuerpflicht, Durchschnittssatzbesteuerung

Schließung eines Bahnübergangs

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Schadenersatz oder umsatzsteuerpflichtiges Entgelt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Landwirt eine Ausgleichszahlung für die Schließung eines Bahnübergangs erhalten hat. Durch die Landwirtschaftsflächen verläuft eine Bahnlinie. Für den Landwirt wurde eigens ein Bahnübergang angelegt, welcher später von der DB Netz AG wieder geschlossen worden ist. In einem Streitverfahren einigten sich die Beteiligten auf eine Ausgleichszahlung. Streitig war, ob diese Ausgleichszahlung Schadensersatz oder umsatzsteuerliches Entgelt darstellt. Der Landwirt selbst unterlag mit seinem Betrieb der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24c des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Entscheidung des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Auffassung der Vorinstanz (FG Münster Urteil vom 28.9.2017, 5 K 1117/16 U), wonach die Ausgleichszahlung ein dem Regelsteuersatz unterliegendes umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellt (Urteil vom 22.8.2019, V R 47/17). Landwirtinnen und Landwirte sollten sich in ähnlich gelagerten Fällen auf Schadenersatzzahlungen „zzgl. Mehrwertsteuer“ verständigen.

Stand: 26. Februar 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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