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Steuernews für Landwirtschaft: Abgabefristen Steuererklärung 2017 - Steuererklärung, Gewerbesteuer, Einkommensteuer

Abgabefristen Steuererklärung 2017

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Gleichlautende Erlasse

Die Finanzverwaltung hat mit gleichlautenden Erlassen vom 2.1.2018, S 0320/56, die verbindlichen Abgabetermine bekanntgegeben u. a. für die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und zur Umsatzsteuer. Für Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist grundsätzlich nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2017/2018 folgt.

Beispiel: Das Wirtschaftsjahr 2017/2018 endet am 30.6.2018. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet grundsätzlich am 30.11.2018.

Fristverlängerungen

Sofern die Landwirtin/der Landwirt einen Steuerberater beauftragt hat, endet die Abgabefrist grundsätzlich am 31.5.2019. Mit begründeten Einzelanträgen kann das Finanzamt die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen verlängern.

Individuelle Fristen

Die Finanzämter können unabhängig davon Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anfordern. Landwirtinnen und Landwirte müssen insbesondere dann mit einer früheren Aufforderung rechnen, wenn Steuererklärungen in der Vergangenheit stets verspätet oder nicht abgegeben wurden oder wenn aus der letzten Steuererklärung eine hohe Abschlusszahlung fällig war oder hohe Abschlusszahlungen erwartet werden.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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