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Steuernews für Landwirtschaft: Neue Bewertungsverfahren - Grundsteuer, Vermögen, Landwirt

Neue Bewertungsverfahren

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Eigentümerprinzip

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den alten und neuen Bundesländern gibt es künftig ein einheitliches Bewertungsmodell nach dem Eigentümerprinzip. Das Verfahren der Nutzerbesteuerung in den neuen Bundesländern entfällt künftig. Das neue, einheitliche Bewertungsverfahren sieht eine automatisierte standardisierte Bewertung der Flächen und – soweit vorhanden – der Hofstellen auf Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters vor. Maßgeblich für die Grundsteuer ist der als Ergebnis ermittelte „typisierende Ertragswert“.

Rechenverfahren (Bundesmodell)

Stark vereinfacht dargestellt gestaltet sich das Berechnungsverfahren wie folgt: Es wird für jede Landwirtschaftsfläche ein der Nutzung entsprechender Reinertrag ermittelt. Die nutzungsabhängige Berechnung erfolgt durch entsprechende Bewertungsfaktoren für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, weinbaulich, gärtnerisch genutzte oder sonstige Flächen (vgl. Spalte „neue Nutzungsarten“. Die Summe aller Reinerträge aus den zu bewertenden Flächen ergibt entsprechend kapitalisiert den Grundsteuerwert.

Zahlenmaterial aus Testbetrieben

Zur Ertragswertberechnung wird auf durchschnittliche Ertragsverhältnisse von Testbetrieben beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zurückgegriffen. Die Berechnungsdaten werden ständig aktualisiert, sodass zu jedem Hauptfeststellungszeitpunkt aktuelle Daten vorhanden sind.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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