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Steuernews für Landwirtschaft: Steuerermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Antrag, Tarifermäßigungsregelung, Antrag

Steuerermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Tarifermäßigung

Landwirte können von einer sogenannten Tarifermäßigung Gebrauch machen (§ 32c Einkommensteuergesetz/EStG). Tarifermäßigung heißt, dass der Landwirt mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, der sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen zu einer fiktiven Einkommensteuer errechnet. Im Ergebnis besteht die Tarifermäßigung aus einer Durchschnittsbetrachtung von drei Jahren, wobei ein steuerlicher Ausgleich jeweils im dritten Jahr erfolgt.

Veranlagungszeitraum 2022

Die Tarifermäßigung wird letztmalig in 2022 nach Ablauf des dreijährigen Betrachtungszeitraumes 2020-2022 gewährt. Der Landwirt erhält eine Tarifermäßigung in 2022 dann, wenn die Summe der tariflichen Einkommensteuer, die innerhalb des dreijährigen Betrachtungszeitraumes auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfällt, die Summe der fiktiven tariflichen Einkommensteuer übersteigt. Im letzten Betrachtungszeitraum, dem Veranlagungszeitraum 2022 wird bei der Steuerfestsetzung die tarifliche Einkommensteuer um den Unterschiedsbetrag ermäßigt (§ 32c Abs. 2 Satz 2 EStG)

Antragstellung

Die Inanspruchnahme der Tarifermäßigung setzt eine ausdrückliche Antragstellung voraus. Ein entsprechender Antrag muss für 2022 gestellt werden.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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