Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Mindestlohn in der Landwirtschaft - Mindestlohn, Übergangsregelung

Mindestlohn in der Landwirtschaft

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Mindestlohn

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.8.2014. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell € 8,50 pro Stunde. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin hat jüngst eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1.1.2017 auf € 8,84 festgelegt. Damit soll dieser der allgemeinen Lohnentwicklung in den vergangenen eineinhalb Jahren angepasst werden.

Wegfall der Übergangsregelungen bis 31.12.2016

Zum Jahresende entfällt die für die Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und der ostdeutschen Textilindustrie geltende Ausnahmeregel, nach der niedrigere Mindestlöhne von € 7,40 im Westen bzw. € 7,20 im Osten gezahlt werden können. Land- und Forstwirte können somit z. B bei Erntehelfern bis Jahresende von den allgemeinen Mindestlohnregelungen abweichen und müssen nur € 7,40 bzw. € 7,20 vergüten. Spätestens zum 1.1.2017 müssen in der Land- und Forstwirtschaft und den anderen Branchen Mindestlöhne auf dem bisherigen Niveau – also in Höhe von € 8,50 – gezahlt werden. Die von der Mindestlohnkommission festgesetzten höheren Mindestlöhne von € 8,84 gelten in der Land- und Forstwirtschaft erst ab dem 1.1.2018.

Weitere Ausnahmevorschriften

Mindestlöhne gelten nicht für Auszubildende, Praktikanten während eines die Berufs- oder Hochschulausbildung begleitenden, dreimonatigen Praktikums oder während eines Pflichtpraktikums oder für Langzeitarbeitslose. Bei den Langzeitarbeitslosen ist der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten nach der Beschäftigungsaufnahme nicht anzuwenden. Den gesetzlichen (niedrigeren) Mindestlohn muss der Landwirt allerdings für Minijobber zahlen. Für diese gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn.

Stand: 29. August 2016

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.