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Steuernews für Landwirtschaft: Hilfe für Frostschäden in Hessen - Steuererleichterung, Obstbau

Hilfe für Frostschäden in Hessen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
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Hessisches Finanzministerium

Nachdem die Baden-Württembergische Landesregierung bereits Anfang Mai auf den massiven Frosteinbruch Mitte/Ende April 2017 reagiert hatte und den dortigen Wein- und Obstbauern finanzielle Hilfen zugesagt hatte, zog jetzt die Hessische Landesregierung nach. Mit dem Erlass „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Frostschäden Mitte/Ende April 2017“, sichert Hessen den Betroffenen steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten zu.

Steuererleichterungen

In dem Erlassentwurf werden unter anderem folgende Steuererleichterungen genannt:

  • Stundung sowie Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen,
  • Erlass der Einkommensteuer bei Landwirten, die ihren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermitteln, sofern keine Ansprüche aus Versicherungsleistungen bestehen,
  • Stundung und Erlass von Gewerbesteuer sowie Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung.

Stand: 30. August 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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