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Steuernews für Landwirtschaft: Bodenschätzung, aktuelle Datenbanken - Bodenschätzungsgesetz, Bemessungsgrundlage, Grundsteuer

Bodenschätzung, aktuelle Datenbanken

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Bodenschätzungsgesetz

Fast jede Landwirtin bzw. jeder Landwirt dürfte bereits mit dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) konfrontiert worden sein. Dieses Gesetz dient der Ermittlung der natürlichen Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen und bildet u. a. die Grundlage für die Bewertung landwirtschaftlichen Vermögens. Darüber hinaus bildet das Gesetz die Grundlage für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuern wie etwa für die Grundsteuer oder die Einkommensteuer. Bodenschätzungsergebnisse liegen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF), abgesehen von Berlin, flächendeckend für die landwirtschaftliche Nutzung aller Bundesländer vor. Laut Mitteilung des BMF beträgt die insgesamt erfasste landwirtschaftliche Nutzfläche etwa 17 Mio. Hektar (Online-Nachricht vom 15.6.2018).

Download-Link

Betroffene Landwirte können die aktuellen Dateien als ISO-Datei unter dem Link kostenlos downloaden. Heruntergeladen werden kann die Basisdatenbank bzw., sofern diese bereits vorhanden, eine Datenbankupdate-Datei. Es werden hierzu Datenträger mit einem Speichervolumen von mindestens 1,4 Gigabyte bzw. von 773 Megabyte für die Update-Datei benötigt.

Stand: 28. August 2018

Bild: Countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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