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Steuernews für Landwirtschaft: Obstbrennerei in der Landwirtschaft - Branntweinsteuer, Brennbuch

Obstbrennerei in der Landwirtschaft

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Brennbuch

Ein ordnungsgemäß geführtes Brennbuch stellt ein wichtiges Hilfsmittel zur steuerlichen Überwachung einer Brennerei dar. Das Brennbuch dient u. a. als Grundlage für die Erhebung der Branntweinsteuer. Landwirtinnen und Landwirte, die neben ihrem landwirtschaftlichen Betrieb auch eine Obstbrennerei betreiben, müssen im Regelfall ein Brennbuch führen. Dies ergibt sich aus § 166 Abs. 1 Satz 1 der Anlage zur Branntweinmonopolverordnung – Brennereiordnung.

Erfassung des erzeugten Alkohols

Landwirte mit kleinen Obstbrennereien verfügen meist nicht über geeignete Messeinrichtungen zur Erfassung des erzeugten Alkohols. Dieser wird in vielen Fällen lediglich geschätzt. So war es auch im Streitfall, den das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg zu entscheiden hatte. Steuerpflichtige einer registrierten Obstabfindungsbrennerei schätzten lediglich den von ihnen erzeugten Alkohol. Das zuständige Hauptzollamt ordnete daraufhin die Führung eines Brennbuches an. Zu Recht, wie das FG entschieden hat (Urteil vom 14.11.2017, 11 K 664/15 und 11 K 665/15, rkr.).

Stand: 28. August 2018

Bild: Countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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