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Steuernews für Landwirtschaft: Steuerermäßigungen für Forstschäden aus 2018 - Kalamitätsnutzung, Forstwirtschaft, Billigkeitsmaßnahme

Steuerermäßigungen für Forstschäden aus 2018

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Steuerermäßigungen

Land- und Forstwirte können für „Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) Steuervergünstigungen durch Anwendung besonderer Steuersätze erlangen. So bemisst sich die Einkommensteuer für solche Holznutzungen im Regelfall nach der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes (§ 34b Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).

BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium gewährt betroffenen Landwirten für Forstschäden aufgrund der Dürre in 2018 besondere Billigkeitsmaßnahmen (BMF- Schreiben vom 29.4.2019, IV C 7 - S 2291/19/10001). Diese bestehen im Einzelnen aus dem Verzicht auf Aktivierung des eingeschlagenen und verkauften Kalamitätsholzes. Voraussetzung ist, dass der Schaden das Doppelte des maßgeblichen Nutzungssatzes übersteigt (zum maßgeblichen Nutzungssatz vgl. R 34b.6 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien/EStR).

Größere Schadensereignisse

Für bereits zum 31.12.2019 gemeldete Kalamitätshölzer gilt aus sachlichen Billigkeitsgründen einheitlich der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes. Die Steuerermäßigung gilt unter der Voraussetzung, dass der Schaden das Doppelte des maßgeblichen Nutzungssatzes übersteigt.

Zeitlicher Geltungsbereich

Die Billigkeitsmaßnahmen gelten für Kalamitätsholz, das auf Schadensereignissen im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2018 beruht. Die Steuerermäßigungen können für das abweichende Wirtschaftsjahr 2017/2018 und 2018/2019 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2018 übereinstimmende Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen werden. Die Verwaltungsanweisungen betreffend Sturmtief „Friederike“ gelten, soweit sie diesen Regelungen entgegenstehen, nicht mehr.

Stand: 27. August 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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