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Steuernews für Landwirtschaft: Hilfe für Wein- und Obstbauern - Landwirt, Obstbau, Weinbau

Hilfe für Wein- und Obstbauern

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Hohe Schadensbilanz

In Baden-Württemberg sind mehr als ein Drittel aller Obst- und Weinanbauflächen vom Frost geschädigt. Auch die Weinbauern hat es stark getroffen. Jeder vierte Hektar der Weinanbaugebiete ist betroffen. Die baden-württembergische Landesregierung hat daher umfassende Hilfen für die Obst- und Weinbauern beschlossen.

Naturkatastrophe

Die baden-württembergische Landesregierung hat den Frost als Naturkatastrophe eingestuft. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Entschädigungszahlungen gewährt werden können. Im Frühjahr 2011 gab es einen vergleichbarer Frosteinbruch. Das Land zahlte damals € 7 Mio. an Entschädigungen.

Höhe der Finanzhilfen

Wie viel Geld an die Bauern fließen wird, steht allerdings erst im Herbst fest. Nach Medienberichten soll jeder Bauer Hilfen erhalten, der einen Ernteausfall von mehr als 30 Prozent in seinem gesamten Betrieb hatte. Punktuelle Ernteausfälle in einzelnen Lagen werden daher nicht gesondert berücksichtigt. Es kommt vielmehr auf das Gesamtergebnis an.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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