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Steuernews für Landwirtschaft: Kiesgrube als Teil der Landwirtschaft - Finanzverwaltung, Verpachtung, Landwirt

Kiesgrube als Teil der Landwirtschaft

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Kiesgrubenverpachtung

Land- und Forstwirte verpachten nicht selten Teile ihrer landwirtschaftlichen Flächen zur Ausbeutung eines Kiesvorkommens an Unternehmer. Im Streitfall verpachtete ein Landwirt eine Teil-Landwirtschaftsfläche über einen Zeitraum von längstens 30 Jahren zum Abbau von Kies und Sand. Das Finanzamt änderte daraufhin die Grundstücksart des Kiesgrubengrundstücks vom landwirtschaftlichen Grundstück zum unbebauten Grundstück und führte eine entsprechende Wertfortschreibung durch.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der separaten Bewertung. Eine von einem Landwirt verpachtete Kiesgrube zählt weiterhin zum Landwirtschaftsbetrieb, sofern eine Rekultivierung und Rückführung in eine Landwirtschaftsfläche vorgesehen ist. Auf die Zeitdauer der Verpachtung (im Streitfall 30 Jahre) kommt es dabei nicht an (Urteil vom 22.7.2020, II R 28/18).

Stand: 07. Juni 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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