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Steuernews für Mandanten: Kaufprämie für Elektroautos - Elektroauto, Förderung, Umweltbonus

Kaufprämie für Elektroautos

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Förderung

Seit Juli 2016 erhalten Neuwagenkäufer von Batterieelektrofahrzeugen bzw. von außen aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge, die seit dem 18.5.2016 gekauft worden sind, einen Umweltbonus von Bund und den Automobilherstellern. Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge). Der Herstellerbonus beträgt noch einmal so viel. Der maximale Netto-Listenpreis des Basismodells darf € 60.000,00 nicht überschreiten. Das Fahrzeug muss im Inland erstmalig zugelassen werden und auf der Liste der förderfähigen Modelle stehen.

Verlängerung bis Ende 2020

Das Förderprogramm war ursprünglich bis 30.6.2019 begrenzt. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium mit Förderrichtlinie vom 5.6.2019 die Kaufprämie bis Ende 2020 verlängert. Es gelten dabei weiterhin die identischen Fördersätze. Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau akustischer Signale. Hierfür gibt es pauschal € 100,00.

Antragstellung

Adressat für Förderanträge bleibt weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Anträge sind elektronisch zu stellen. Dem Antrag ist ein Kauf- bzw. Leasingsvertrag beizufügen (hochzuladen). Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid. Danach muss das Fahrzeug spätestens nach 9 Monaten zugelassen sein. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Käufer von E-Autos auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de. Dort steht auch eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge zum Download zur Verfügung.

Stand: 29. Juli 2019

Bild: seventyfour - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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