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Steuernews für Mandanten: Versichertenentlastungsgesetz - Versichertenentlastungsgesetz, Krankenversicherung

Versichertenentlastungsgesetz

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Paritätische Krankenversicherungsbeiträge

Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz (BT-Drucks. 19/4454) soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.

Absenkung des Mindestbeitrags

Darüber hinaus soll der Mindestbeitrag ab 2019 auf rund € 171,00 halbiert werden. Damit sollen kleinere Selbstständige entlastet werden, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen.

Gesetzlicher Beitragssatz

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 14,6 %. Unabhängig davon sollen die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz verpflichtet werden, hohe Rücklagen abzubauen. Krankenkassen mit zu hohen Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben.

Stand: 27. November 2018

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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