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Steuernews für Mandanten: Globale Mindeststeuer kommt - Steuersatz, Steuerreform, Mindestkörperschaftsteuer

Globale Mindeststeuer kommt

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Mindeststeuersatz 15 %

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober eine umfassende Reform des internationalen Steuersystems zum Abschluss gebracht. Dieses sieht vor, dass multinationale Unternehmen ab 2023 einen Mindeststeuersatz von 15 % auf ihren steuerpflichtigen Gewinn zahlen müssen. Damit dürfte die Zeit des Steuerdumpings für große Konzerne enden oder zumindest stark eingeschränkt werden. Reform ist es vor allem, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Der neue Mindeststeuersatz soll für große Unternehmen mit Umsätzen über € 750 Mio. gelten. Die Mindeststeuer fällt unabhängig vom Sitz des Unternehmens an. Das heißt, zahlt ein Unternehmen mit einer Tochterfirma im Ausland weniger Steuern, kann der Heimatstaat die Differenz einfordern.

G20 Finanzministertreffen

Die Steuerreform wurde zuletzt beim G20 Finanzministertreffen am 13.10.2021 diskutiert und - nachdem sich letztlich auch Estland, Irland und Ungarn angeschlossen haben - von allen Mitgliedern der OECD und G20 getragen. Die OECD rechnet nach einem Pressebericht vom Oktober 2021 damit, dass die Länder jährlich rund 150 Mrd. US-Dollar an Steuermehreinnahmen erzielen werden.

Steueroase Zypern bleibt

Insgesamt haben 136 von 140 Staaten die Steuerreform gebilligt. Außen vor blieben bislang Nigeria, Kenia, Pakistan und Sri Lanka sowie Zypern. Der EU-Inselstaat ist nicht Mitglied der 140 Länder umfassenden Arbeitsgruppe der OECD.

Stand: 27. Oktober 2021

Bild: ©Johanna Mühlbauer/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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