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Steuernews für Mandanten: Günstigerprüfung auch nachträglich möglich - Steuerpflichtig, Einkommensteuer, Kapitaleinkünfte

Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Günstigerprüfung

Mit dem Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) können Steuerpflichtige vom Finanzamt überprüfen lassen, ob die Versteuerung ihrer Kapitaleinkünfte zum persönlichen Einkommensteuersatz günstiger wäre, als die Besteuerung mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 %. Bislang verweigerten die Finanzämter im Regelfall eine Einkommensteuerveranlagung zum persönlichen Steuersatz, wenn der Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich, also nach Eintritt der Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides, gestellt worden ist. Ursachen für eine solche nachträgliche Antragstellung können u. a. das nachträgliche Bekanntwerden von Kapitalerträgen oder die Änderung der Einkunftsverhältnisse des Steuerpflichtigen, demzufolge der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % gesunken ist, sein.

BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat der bisherigen Finanzamtspraxis nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Im Urteil vom 14.7.2020 (Az. VIII R 6/17 BStBl 2021 II S. 92) hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige einen Antrag auf Günstigerprüfung auch nachträglich stellen können, wenn der Antrag eine Herabsetzung der Steuern erwarten lässt. Der BFH sieht darin ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), welches einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst und die Finanzbehörden zur Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide verpflichtet.

Zeitlich unbefristete Antragstellung

Wie der BFH bestätigte, kann ein Antrag auf Günstigerprüfung zeitlich unbefristet gestellt werden. Die Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung hat „Sozialzwecknormcharakter“, so der BFH. Es sollen damit die Härten einer abgeltenden Besteuerung von Kapitaleinkünften abgefedert werden.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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