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Steuernews für Mandanten: Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf - Grunderwerbsteuer, Unternehmen, Wirtschaftsgut, Kauf

Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Asset Deal oder Share Deal?

Ein Unternehmen kann erworben werden entweder durch Kauf aller Einzelwirtschaftsgüter (Asset Deal) oder durch Kauf der Gesellschaftsanteile (Share Deal). Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften wird das Grundkapital in Anteilscheinen an die Gesellschafter ausgegeben.

Grunderwerbsteuer

Gehören zum betrieblichen Vermögen auch Grundstücke, löst ein Unternehmenskauf auch Grunderwerbsteuer aus. Dies ist zumindest bei einem Asset Deal der Regelfall. Beim Share Deal lässt sich Grunderwerbsteuer regelmäßig vermeiden, wenn entweder der Verkäufer mit einem Anteil von 5,1 % an der Gesellschaft beteiligt bleibt oder fremde Dritte beteiligt werden. Grunderwerbsteuer fällt beim Share Deal nämlich nur an, wenn es zu einer Anteilsvereinigung kommt. Eine Anteilsvereinigung liegt vor, wenn mindestens 95 % der Anteile an der Gesellschaft an einen neuen Erwerber übertragen werden.

Pläne der Regierungsparteien

Der großen Koalition ist dieses Steuersparmodell schon lange ein Dorn im Auge. Das hessische Finanzministerium schätzt den Steuerausfall durch Share Deals auf € 1 Mrd. jährlich (hib - heute im Bundestag Nr. 160 (Ls)). Geplant ist unter anderem, die Anteilsvereinigungsschwelle auf 90 % herabzusenken. Außerdem soll der Rest der Anteile frühestens nach 10 Jahren (bisher 5 Jahre) steuerunschädlich erworben werden können.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Andy Dean - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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