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Steuernews für Mandanten: Fahrzeugpool - Firmenwagen, Nutzungswertermittlung, Fahrzeugpool

Fahrzeugpool

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Pauschale Nutzungswertermittlung

Stehen den Mitarbeitern mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung (sogenannter Fahrzeugpool), gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung Folgendes (BMF-Schreiben vom 4.4.2018, Az. IV C 5 - S 2334/18/10001, BStBl 2018 I S. 592): Der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten ist mit 1 % der Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln. Das Ergebnis ist durch die Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Beim pauschalen Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind die Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln und die Summe muss mit 0,03 % multipliziert und durch die Zahl der Nutzungsberechtigten geteilt werden. Dieser Wert wird dann beim einzelnen Arbeitnehmer mit der Zahl seiner Entfernungskilometer multipliziert.

Einzelnachweis

Sollte diese Rechnung zu nachteiligen Ergebnissen führen, kann der einzelne Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung zur Einzelbewertung seiner tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte übergehen. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer darlegt, welches Fahrzeug er an welchen Tagen genutzt hat.

Stand: 25. September 2018

Bild: edan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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