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Steuernews für Mandanten: Ehrenamtliche und Familien steuerlich entlasten - Übungsleiterpauschale, Steuerfrei, Kinderbetreuungskosten

Ehrenamtliche und Familien steuerlich entlasten

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_mandanten/
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Erhöhung der Übungsleiterpauschale

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher bzw. Betreuer sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 2.400,00 im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG)). Gleiches gilt für Personen, die nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit wahrnehmen oder die nebenberuflich die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen übernehmen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Tätigkeit der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Anhebung der sogenannten „Übungsleiterpauschale“ auf € 3.000,00 eingebracht (BR-Drucksache 309/18 vom 27.6.2018).

Weitere Maßnahmen

Darüber hinaus sollen Kinderbetreuungskosten künftig bis zu einem Höchstbetrag von € 6.000,00 (bisher € 4.000,00) steuerlich absetzbar sein. Außerdem soll der Freibetrag für Kinder in Studium und Ausbildung von € 924,00 auf € 1.200,00 angehoben werden.

Stand: 27. August 2018

Bild: DOC RABE Media - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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