Seitenbereiche
Steuernews für Mandanten: Abtretung von Kapitallebensversicherungen - Darlehen, Lebensversicherung, Steuerfalle

Abtretung von Kapitallebensversicherungen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_mandanten/
Illustration

Policendarlehen

Lebensversicherungen werden gerne zur Kreditbesicherung eingesetzt. Doch Versicherungsnehmer setzen hier oftmals die Steuerprivilegien älterer Lebensversicherungen aufs Spiel, nämlich die Steuerfreiheit der Guthabenzinsen und den Sonderausgabenabzug der Beiträge. Besonderheiten gilt es zu beachten, wenn das Policendarlehen für Investitionen in betriebliches Vermögen oder für die Anschaffung/Renovierung vermieteter Immobilien verwendet wird und die Darlehenszinsen als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht werden.

Vermeidungsstrategien

Steuerunschädlich, das heißt die Steuerfreiheit der Guthabenzinsen und der Sonderausgabenabzug bleiben erhalten, wenn folgende zwei Voraussetzungen gegeben sind: Die abgetretenen Versicherungsansprüche übersteigen die Anschaffungs-/Herstellkosten der finanzierten Objekte nicht und die besicherten Darlehensmittel werden unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung der betreffenden Investitionsobjekte verwendet.

Kurzfristige Finanzierungen

Steuerproblematisch ist die Finanzierung von Umlaufvermögen oder von privaten Anlagen wie Termingelder, Anleihen, Fonds usw. Beträgt der Beleihungszeitraum weniger als drei Jahre, verliert die Versicherung nur für diesen Zeitraum das Steuerprivileg. Übersteigt der Abtretungszeitraum drei Jahre, verliert die Lebensversicherung alle Steuerprivilegien.

Prüfpunkte

Zur Erhaltung des Steuerprivilegs muss die Abtretungssumme auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des finanzierten Wirtschaftsgutes angepasst werden, Preisminderungen, auch nachträgliche durch Preisnachlässe oder Zuschüsse, müssen unbedingt berücksichtigt werden. Beim Kauf von Immobilien muss darauf geachtet werden, dass im Kaufpreis enthaltene vom Verkäufer übernommene Instandhaltungsrücklagen oder Vorräte bei Kauf eines Betriebes nicht durch das Policendarlehen mitfinanziert werden. Wichtig ist auch, dass das finanzierte Wirtschaftsgut Anlagevermögen bleibt und kein Umlaufvermögen wird.

Stand: 30. August 2022

Bild: tippapatt - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.