Landwirtschaftliche Buchstelle
Unser Fachwissen für Ihren Erfolg!
Was bedeutet „Landwirtschaftliche Buchstelle“? Die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" wird nur an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Wir haben uns dies erarbeitet und kennen sämtliche Probleme, die sich bei der Führung eines land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebes ergeben können.
Profitieren Sie von unserem Know-how
Sie haben spezielle Fragen zur Steuerberatung in der Land- und Forstwirtschaft? Wir verfügen über die passenden Antworten! Ob Unternehmensanalysen, Gewinnermittlung oder Erlangung von Finanzmitteln – dank unseres fachspezifischen Know-hows stehen wir Ihnen als starker Partner bei allen Anliegen zur Seite.
Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch und lernen Sie unser Team kennen. Wir freuen uns auf Sie!
Unser Know-how für Ihren Erfolg
- Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
- Umfassender Service der Buchführung bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung sowie Mithilfe bei der Eigenerstellung
- Erstellung von Jahresabschlüssen bei Bilanzierung
Unsere Lösungen, gerne maßgeschneidert
- Anlagenbuchführung bzw. Erstellen von Anlagenverzeichnisse
- Durchführung und Abwicklung der besonderen Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
- Beratung in branchenspezifischen Steuerfragen, Erstellung der Steuererklärungen und Berechnungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen und umfangreiche Beratung
Wir unterstützen Sie umfassend
- Information und Beratung zu sämtlichen Investitions- und Finanzierungsfragen
- Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmittel
- Durchführung von Unternehmensanalysen
- Beratung über strategische Ausrichtung des Unternehmens