Testamentsvollstreckung
Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
Bei der Testamentsvollstreckung als Sonderform der Vermögensverwaltung verpflichten wir uns zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlassvermögens. So kann der Erblasser zudem seinen testamentarischen Willen absichern und sicher sein, dass sein Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Ist Ihnen die Testamentsvollstreckung als sinnvolle Lösung gerade bei minderjährigen Kindern bekannt?