Umwandlungssteuer
Das Umwandlungssteuergesetz regelt steuerliche Folgen bei Unternehmensverschmelzungen, -übertragungen, Aufspaltungen, Abspaltungen sowie bei Formwechseln einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft. Außerdem regelt es die Umwandlung von Kapitalgesellschaften, Vereinen, Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner bei allen Fragen dieses Gebiets mit Rat und Tat zur Seite.
Sparen Sie Steuern durch Umwandlung von Unternehmen in andere Rechtsformen?