Kanzleinews
Vielfalt voraus!
Erstellt: 27. Juni 2019
Kirschner Holding Gruppe - RINGTREUHAND und Gewerbe-Treuhand - mit Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet
Die Kirschner Holding Gruppe mit ihren Kanzleien der RINGTREUHAND und Gewerbe-Treuhand - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - ist am 25. Juni 2019 in Berlin für ihre strategisch angelegte familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet worden. Das Zertifikat nahm Florian Müller, Geschäftsführer der Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, für die Unternehmensgruppe, von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, entgegen. Insgesamt erhielten 325 Arbeitgeber – 171 Unternehmen, 131 Institutionen und 23 Hochschulen – die Auszeichnung.
ad4car - die finanzamtkonforme Fahrtenbuch-App
Erstellt: 19. September 2018
Die ad4car Fahrtenbuch-App unseres Partners ad4you GmbH ist zuverlässig, sicher und finanzamtkonform.
Ihre Fahrten werden ohne externe Hardware automatisch erfasst oder können ganz einfach von Zuhause aus ergänzt werden. Mit ad4car vergessen Sie nie wieder eine Fahrt und haben immer volle Kontrolle über Ihre Daten.
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Das neue Datenschutzrecht
Erstellt: 19. September 2018
Ein Problem für jeden Unternehmer – tritt am 25.5.2018 in Kraft!
Nachdem wir mit dem neuen Datenschutzrecht auch für unser Unternehmen Risiken, ins besonders für die Geschäftsführung, erkennen, haben wir uns entschieden, ein auf Datenschutz spezialisiertes Unternehmen zu gründen, das auch für Sie und für Ihr Unternehmen zur Verfügung steht.
Sollten Sie Interesse an einem Gespräch haben, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren.
datenschutz@kirschnerholding.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018
Erstellt: 27. März 2018
In Deutschland gilt bereits seit mehreren Jahren das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt), das bisher die EU-Datenschutzrichtlinie umsetzte. Zum 25.05.2018 tritt nunmehr die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht sein wird. Obwohl bereits das BDSG-alt bußgeldbewehrte Vorschriften zum Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Kunden- und auch Mitarbeiterdaten enthält, werden die Anforderungen durch die neue DSGVO teilweise verändert und verschärft und die Bußgelder deutlich erhöht.
Bei Fragen zur Umsetzung steht Ihnen unser eigener Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung - Kontaktieren Sie uns
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie