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Einkommensteuererklärung: Einkommensteuererklärung für Privatpersonen

Einkommensteuererklärung

In der Einkommensteuererklärung deklariert der Steuerpflichtige sein zu versteuerndes Einkommen. Die Einkommensteuererklärung (umgangssprachlich auch Lohnsteuerjahresausgleich genannt) muss einmal jährlich erstellt werden und dient als Grundlage zur Ermittlung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlages sowie der Kirchensteuer.

Die RINGTREUHAND erstellt Ihre jährliche Steuererklärung auf der Grundlage der von Ihnen gelieferten Belege und Aufzeichnungen. Dabei setzten wir uns detailliert mit Ihrer individuellen Situation und Ihren Lebensumständen auseinander.

 

Wir klären beispielsweise folgende Sachverhalte für Sie:

  • Kann ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden?
  • Wie können Pkw-Kosten geltend gemacht werden?
  • Lohnt sich eine gemeinsame Steuererklärung für Ehepaare?
  • U.v.m.

Auf der Grundlage der von Ihnen gelieferten Belege ermitteln wir alle vorhandenen Einkunftsarten und erstellen Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Außerdem berechnen wir bereits im Voraus die Höhe Ihrer Steuerschuld bzw. Steuerrückerstattung.

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