Erbschaft- und Schenkungsteuer
Schenkungen und Erbschaften unterliegen in Deutschland dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Wenn eine Schenkung vorgenommen wird oder eine Erbschaft anfällt und die festgesetzten Freibeträge überschritten werden, muss eine Erbschafts- oder Schenkungsteuererklärung abgegeben werden.
Die Erbschaftsteuer besteuert den Übergang von Vermögenswerten eines Verstorbenen an den Erben. Die Steuerbelastung richtet sich dabei nach der Höhe der Erbschaft sowie den Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Erblasser und Erben. Zur Ermittlung der Erbschaftssteuer muss eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Die Schenkungsteuer besteuert den Vermögensübergang durch Schenkungen zu Lebzeiten eines Menschen. Die Steuerbelastung richtet sich genau wie bei der Erbschaftsteuer nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs sowie der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen den Beteiligten. Auch hier muss eine Schenkungsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Als Steuerberater für Privatpersonen übernimmt die RINGTREUHAND die Erstellung der Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung. Bei steuerlichen Fragen zum Thema Erbschaft und Schenkung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.