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Steuernews für Ärzte: Gutachtertätigkeiten für den MDK - EuGH, Gutachten

Gutachtertätigkeiten für den MDK

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester

Übt eine Krankenschwester eine Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) aus, unterliegt diese Tätigkeit nach nationalem Recht der Umsatzsteuerpflicht. Nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Art 132 Abs. 1 Buchst. g) sind allerdings dem Gemeinwohl dienende Umsätze, darunter unter anderem eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen, steuerfrei.

EuGH-Vorlage

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel daran geäußert, ob die nationale Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester erstellt, mit EU-Recht vereinbar ist und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss v. 10.4.2019 - XI R 11/17). Der EuGH wird zu klären haben, ob die Leistungen der Pflegekasse zur sozialen Sicherheit gehört und die Gutachtertätigkeit der Krankenschwester dieser Leistungsgewährung dient, ob die Gutachtertätigkeit eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung i. S. der MwStSystRL ist. Bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH sollten Gutachtertätigkeiten zunächst noch mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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