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Steuernews für Ärzte: Bonuszahlungen von Arbeitgeber und Staat - Bonus, Corona, Mehrarbeit, Überstunden, Sonderzahlung

Bonuszahlungen von Arbeitgeber und Staat

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Corona

Die Corona-Pandemie bedeutet insbesondere für Ärztinnen und Ärzte Überstunden und Mehrarbeit. Gewährt der Arbeitgeber anlässlich der Corona-Krise als Anerkennung eine Bonuszahlung, bleibt diese nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF, vom 3.4.2020) bis zu einem Betrag von € 1.500,00 steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen will das BMF „die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise“ anerkennen.

Voraussetzung

Die Bonusregelung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Erstens müssen die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Und zweitens müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Unter die Corona-Sonderregelungen fallen Geld- und/oder Sachleistungen, die zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 ausgezahlt werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. 

Sonderzahlung für Pflegekräfte

Der Freistaat Bayern gewährt allen Angestellten aus der Pflege- und Rettungsdienstbranche einen gesonderten einmaligen Bonus in Höhe von € 500,00 zusätzlich zum Gehalt aus der Staatskasse. Das Bayerische Kabinett hat hierzu vor den Osterfeiertagen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Auszahlung des Pflegebonus erfolgt steuerfrei bzw. wird auf den Freibetrag für Sonderzahlungen anlässlich der Corona-Krise angerechnet.

Voll- und Teilzeitbeschäftigung

Den vollen Bonus (€ 500,00) erhalten Voll- und Teilzeitbeschäftigte aus der Pflege- und Rettungsdienstbranche, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 25 Stunden leisten. Pflegekräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 25 Wochenstunden erhalten einen einmaligen Bonus von € 300,00.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: ViDi Studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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