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Steuernews für Ärzte: Blutentnahmen für Alkoholtest - Umsatzsteuerpflicht, Arzt, Umsatzsteuer

Blutentnahmen für Alkoholtest

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Notdienstvertretung

Ein Allgemeinmediziner, der keinen eigenen Praxisbetrieb unterhielt, übernahm die Vertretung für andere Ärzte im ärztlichen Notdienst. Er übernahm für die vertretenen Ärzte alle Tätigkeiten, einschließlich der Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des übernommenen Notfalldienstes. Der Arzt rechnete entweder im Wege der Privatliquidation oder über die kassenärztliche Vereinigung ab. Von dem jeweils vertretenen Arzt erhielt er zusätzlich eine Stundenvergütung von € 20,00 bis € 40,00. Darüber hinaus führte er Blutentnahmen für Polizeibehörden gegen entsprechende Vergütung durch.

Umsatzsteuer

Sowohl die Vertretungsleistungen als auch die Blutentnahmen stellen umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen dar. Sie zählen nicht zu den steuerfreien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin i. S. v § 4 Nr. 14 Buchst. a) Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG, wie das Finanzgericht/FG entschieden hat (Urteil vom 9.5.2023, 15 K 1953/20 U).

Vertretungsleistungen

Vertretungsleistungen für andere Ärzte haben keinen therapeutischen Zweck und stellen daher keine steuerfreie Heilbehandlungsleistung dar. Mit dem ärztlichen Notdienst werden nur die Voraussetzungen für das Vorhalten von Personalressourcen geschaffen, die für die Heilbehandlungsleistungen erforderlich sind. Die Steuerbefreiung von Heilbehandlungen schließt eng mit der Erbringung von Heilbehandlungsleistungen verbundene Leistungen nicht mit ein.

Blutentnahmen

Bei den Blutentnahmen auf polizeiliche Anordnung stehen die Beweiserhebung und die Erstattung eines Gutachtens im Vordergrund, nicht jedoch die menschliche Gesundheit, so das Gericht.

Revision

Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof/BFH zugelassen. Diese ist bis dato nicht eingelegt. Ärztinnen und Ärzte sollten derweil Vertretungsleistungen und dergleichen als umsatzsteuerpflichtige Leistungen betrachten und die Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 %) auf ihren Honorarabrechnungen offen ausweisen.

Stand: 29. August 2023

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Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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