Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Haftung für Impfschäden - Haftung, Behandlungsvertrag

Haftung für Impfschäden

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_aerzte/
Illustration

Grippeschutzimpfungen

Ein Arbeitgeber hatte Grippeschutzimpfungen in den eigenen Räumlichkeiten durch die Betriebsärztin angeboten und die Kosten hierfür übernommen. Eine Angestellte behauptete kurze Zeit später, sie hätte einen Impfschaden erlitten. Sie machte den Arbeitgeber verantwortlich, da dieser über die Risiken einer Grippeschutzimpfung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat.

Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verneinte eine Haftungspflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hätte keine Pflichten gegenüber der Arbeitnehmerin verletzt. Ein Behandlungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus dem sich eine Pflicht zur Aufklärung ergeben würde, ist nach Auffassung des BAG nicht zustande gekommen. Eine Haftung ergibt sich auch nicht aus dem Arbeitsverhältnis heraus. Einen etwaigen Verstoß der Betriebsärztin muss sich der Arbeitgeber nicht zurechnen lassen (Urteil vom 22.12.2017, 8 AZR 853/16).

Stand: 28. Mai 2018

Bild: pingpao - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.